Stallordnung
- Die Benutzung der Anlage
erfolgt auf eigene Gefahr.
- In allen Stallgebäuden ist
das Rauchen strikt untersagt.
- Unbefugten ist das Betreten
der Stallanlage verboten.
- Jeder Besitzer ist für
einen lückenlosen Impfschutz (Husten, Tetanus) seiner Pferde
verantwortlich.
- Während der Stallmonate (1.
November bis 30. April) stehen die Weiden nicht zur Verfügung (Absprache bezgl. Wetterlage ist möglich).
- Das Freilaufen der Pferde
auf dem Reitplatz ist nur unter Aufsicht erlaubt.
- Vor dem Longieren sind
evtl. in der Bahn befindliche Reiter um Erlaubnis zu fragen. Bei mehr als
zwei Reitern ist das Longieren nicht gestattet.
- Hindernisse sind sofort
nach Gebrauch aus der Bahn zu entfernen.
- Während der
Unterrichtsstunden ist die Reitbahn freizuhalten.
- Der letzte Reiter schaltet
beim Verlassen der Reitbahn das Licht aus.
- Während der Fütterungen
bitte Ruhe im Stall.
- Hunde sind auf dem
Hofgelände grundsätzlich an der Leine zu halten.
- Die Arbeitsgeräte werden
nach Gebrauch ordnungsgemäß zurückgestellt (Verletzungsgefahr).
- Wird die Box über einen
längeren Zeitraum nicht genutzt, so ist diese gründlich zu entmisten.
Ebenso bei Kündigung der Box. Im Sommer sind die Boxen bis spätestens zum
01.Juli zu reinigen und ggf. zu streichen.
- Die Putzplätze und die Stallgassen
sind grundsätzlich nach Gebrauch gründlich zu fegen.
- Für das Reitzubehör steht
jeder Box ein Spind bzw. ein Schrank zur Verfügung, ebenso ein Sattel- und
Trensenhalter. Putzkästen können in der
Sattelkammer in den dafür vorgesehenen Regalen aufbewahrt werden.
Alle übrigen herumliegenden Sachen im Stall sowie in der Sattelkammer
werden eingesammelt und können innerhalb von 2 Monaten für 1 Euro
(Kaffeekasse) ausgelöst werden.
- Für das Trocknen von
Sattel- und Abschwitzdecken stehen Böcke auf dem Lagerboden oder Heuboden
zur Verfügung. Bitte trockene Decken umgehend wieder entfernen. Sowohl die
Sitzecke im Eingangsbereich, wie auch der Stallgang sind nach Gebrauch
ordentlich zu hinterlassen.