Stallordnung

  1. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. In allen Stallgebäuden ist das Rauchen strikt untersagt.
  3. Unbefugten ist das Betreten der Stallanlage verboten.
  4. Jeder Besitzer ist für einen lückenlosen Impfschutz (Husten, Tetanus) seiner Pferde verantwortlich.
  5. Während der Stallmonate (1. November bis 30. April) stehen die Weiden nicht zur Verfügung (Absprache bezgl. Wetterlage ist möglich).
  6. Das Freilaufen der Pferde auf dem Reitplatz ist nur unter Aufsicht erlaubt.
  7. Vor dem Longieren sind evtl. in der Bahn befindliche Reiter um Erlaubnis zu fragen. Bei mehr als zwei Reitern ist das Longieren nicht gestattet.
  8. Hindernisse sind sofort nach Gebrauch aus der Bahn zu entfernen.
  9. Während der Unterrichtsstunden ist die Reitbahn freizuhalten.
  10. Der letzte Reiter schaltet beim Verlassen der Reitbahn das Licht aus.
  11. Während der Fütterungen bitte Ruhe im Stall.
  12. Hunde sind auf dem Hofgelände grundsätzlich an der Leine zu halten.
  13. Die Arbeitsgeräte werden nach Gebrauch ordnungsgemäß zurückgestellt (Verletzungsgefahr).
  14. Wird die Box über einen längeren Zeitraum nicht genutzt, so ist diese gründlich zu entmisten. Ebenso bei Kündigung der Box. Im Sommer sind die Boxen bis spätestens zum 01.Juli zu reinigen und ggf. zu streichen.
  15. Die Putzplätze und die Stallgassen sind grundsätzlich nach Gebrauch gründlich zu fegen.
  16. Für das Reitzubehör steht jeder Box ein Spind bzw. ein Schrank zur Verfügung, ebenso ein Sattel- und Trensenhalter. Putzkästen können in der  Sattelkammer in den dafür vorgesehenen Regalen aufbewahrt werden. Alle übrigen herumliegenden Sachen im Stall sowie in der Sattelkammer werden eingesammelt und können innerhalb von 2 Monaten für 1 Euro (Kaffeekasse) ausgelöst werden.
  17. Für das Trocknen von Sattel- und Abschwitzdecken stehen Böcke auf dem Lagerboden oder Heuboden zur Verfügung. Bitte trockene Decken umgehend wieder entfernen. Sowohl die Sitzecke im Eingangsbereich, wie auch der Stallgang sind nach Gebrauch ordentlich zu hinterlassen.